Herzlich Willkommen bei den Katholischen Korporationen Münchens!

Die Verbände CV, KV und UV stellen in der Vielfalt der anderen Korporationsdachverbände eine Gruppe mit sich gleichenden Interessen dar. Sie sind dabei auch die weitaus größte Gruppe. Die Unterschiede zwischen dieser Gruppe und anderen Verbindungen/Dachverbänden führte unter den Münchner katholischen Verbindungen zu der einhelligen Meinung, sich in einem eigenen Arbeitskreis unabhängig von anderen Verbindungen/Dachverbänden selbst darzustellen, sich regelmäßig auszutauschen und gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen.

Aus diesem Sachverhalt heraus wurde 2001 der Kreis „Katholischer Korporationen Münchens“ (KKM) ins Leben gerufen. Er ist der Zusammenschluss des Münchner Cartellverbandes (MCV), einer Studentenvereine des Münchner Kartellverbands (MKV) und bis zum Frühjahr 2015 der Unitas München, die seitdem als Gast den KKM unterstützt. Nicht Mitglied aber befreundender Partner ist die K.B.St.V. Rhaetia. Der KKM wurde am 13. Juni 2005 als Verein „Katholische Korporationen Münchens e.V.“ ins Vereinsregister des Amtsgerichtes München eingetragen.

Wir stehen in regelmäßigem Austausch, fördern die Kontakte untereinander und führen die folgenden Veranstaltungen durch:

Wir freuen uns über zahlreiche Besucher und anregende Diskussionen.

Odeonskneipe 2024

Bereits zum dritten Mal nach 2022 und 2023 wurde am 12. Juni 2024 im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) eine Festkneipe geschlagen. Das Odeon, in dessen Mauern heute das Ministerium seinen Sitz hat, war bis zu seiner Zerstörung 1944 der akustisch beste Konzertsaal unweit der Münchner Residenz.
Staatsminister Cbr Joachim Herrmann (FcC) hatte im Zusammenwirken mit dem Verein Katholische Korporationen Münchens (KKM), dem acht CV-Verbindungen und vier KV-Verbindungen angehören, zu der Kneipe geladen, die vom KKM-Vorsitzenden Cbr Michael Reinfelder (TsM) und Cbr Alexander Kropp (B-S), Referent im StMI, organisiert wurde. Anlass war der im Mai gefeierte 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Mit über 200 Teilnehmern war der überdachte Innenhof des Odeons, der seit vielen Jahren für Veranstaltungen des Ministeriums genutzt wird, bis auf den letzten Platz gefüllt. In der Tat zeigte sich ein Bild der „buntbemützten Scharen“ sowohl in der Corona als auch bei den Chargierten.
Den Weg an den Odeonsplatz zum Ministeriumssitz hatten Cartellbrüder wie die ehemaligen Bayerischen Staatsminister für Finanzen, Cbr Prof. Kurt Faltlhauser (Vc), für Landwirtschaft Cbr Josef Miller (Alf) oder Justiz, Cbr Alfred Sauter (Ae), aber auch der hohe CV-Ratsvorsitzende und Vorsitzende im CV-Altherrenbund, Cbr Dr. Claus-Michael Lommer (R-Bl), CV-Sekretär Pit Rasqué (Hr) gefunden. Als besonderer Gast fand sich auch Cbr Thomas Gottschalk (TsM) im Odeon ein, der den Abend im Kreise seiner Bundes- und Cartellbrüder sichtlich genoss und dabei an seine eigene Aktivenzeit bei der Tuiskonia München ab 1972 erinnert wurde.
Souverän und straff wurde die Odeonskneipe von dem amtierenden MCV-Senior, Cbr Jonathan Kietzke (Tfs), und MKV-Senior, Fbr Bartholomäus Putz (Ott) geschlagen, deren jeweilige Reden von der Corona aufmerksam verfolgt wurden. Jeweils ein Vertreter der Unitas München und der K.B.St.V. Raethia ergänzten das Präsidium.
In seinem Grußwort machte Staatsminister Cbr Herrmann zunächst darauf aufmerksam, dass es wohl in Deutschland kein Ministerium gebe, in welchem der Minister dem CV und der Amtschef (Fbr Dr. Erwin Lohner) dem KV angehöre. Er betonte weiter, dass dieses Grundgesetz „uns politische Stabilität, sozialen Wohlstand und die längste friedliche und freieste Zeit unserer Geschichte ermöglicht“ habe, weshalb wir stolz auf das Grundgesetz sein können. „Mit diesem Grundgesetz befindet sich ganz Deutschland in bester Verfassung“, rief Cbr Herrmann der Corona zu, räumte aber ein, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, „als gäbe es aktuell keine großen Herausforderungen“ angesichts der zahlreichen Krisen, die bei vielen in der Bevölkerung Besorgnis und Verunsicherung ausgelöst hätten. Er ließ aber keinen Zweifel daran, dass „wir (…) die Herausforderungen unserer Zeit darum entschlossen annehmen und Lösungen finden“ müssten. „Und genau hierbei ist unser Grundgesetz ein guter Wegweiser“, so der Staatsminister.
Höhepunkt des Abends war die Festrede des Richters des Bundesverfassungsgerichts, Cbr Dr. Peter Frank (ChW). In seinem Festvortrag erinnerte er an die Ausgangssituation, als 1949 das Grundgesetz unterzeichnet wurde. Keiner der „vier Frauen und 73 Männer, die wir heute als Mütter und Väter des Grundgesetzes bezeichnen“ oder der elf Ministerpräsidenten habe gewusst, welche Entwicklung die provisorische Verfassung und die darauf gründende Bundesrepublik Deutschland nehmen würde. Zweifelsohne sei das Grundgesetz mit seinen 146 Artikeln zum „Grundstein und Garanten“ einer erfolgreichen Entwicklung geworden, die die Bundesrepublik in den Kreis der westlichen Demokratien geführt hat. Cbr Dr. Frank betonte unter anderem, dass das Grundgesetz die „prinzipielle Möglichkeit jedes Einzelnen und jeder Einzelnen, an der Gestaltung der eigenen Lebensbedingungen mitzuwirken“ gesichert habe, vor allem durch das Prinzip der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative. So sei etwa die Stellung einer Bundesregierung stark angelegt, allerdings von der Mehrheit des Parlaments abhängig. Das Grundgesetz habe das Prinzip der Gewaltenteilung aber auch in vertikaler Richtung, d.h. im Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen festgeschrieben. Daraus resultiere eine Verteilung der staatlichen Macht und eine „Vertiefung demokratischer Willensbildung“. Dies zeige sich zum Beispiel daran, dass etwa „Ministerpräsidenten mit eigener Gestaltungsmacht“, wenn sie nicht den im Bund regierenden Parteien angehören, eigene „politische Ideen entwickeln und im Rahmen ihrer Landeszuständigkeit zur Anwendung bringen und sich damit als politische Alternative präsentieren“ können. Besonders machte Cbr Dr. Frank auf die Tatsache aufmerksam, dass die Grundrechte – anders als in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – ganz am Anfang stünden. Der einzelne Mensch werde, so der Verfassungsrichter, in den Mittelpunkt der staatlichen Gemeinschaft gestellt. Ein bewusster Gegenentwurf zum NS-Staat, in dem alles der „Volksgemeinschaft“ bzw. dem „Führerwillen“ unterworfen wurde. Doch auch der Offenheit des Grundgesetzes mit Blick auf supranationale Organisationen wie vor allem der Europäische Union oder aber den entsprechenden Artikel zur wirtschaftlichen Verfasstheit unseres Staates, die den Rahmen für die Etablierung der Sozialen Marktwirtschaft bildete, galt sein Blick.
Abschließend zog Cbr Dr. Frank das Fazit, dass es sich lohne, für das „Grundgesetz zu kämpfen“, gerade in einer Welt, die komplexer geworden und voller Herausforderungen ist.

Der Abend klang schließlich nach dem feierlichen Auszug der zahlreichen Chargierten würdig aus. Strahlende Gesichter, viele Gespräche sowie zahlreiche Photos des Ministers mit den Chargierten zeigen: das Odeon ist fester Veranstaltungsort der süddeutschen CV-Aktivitäten.

Alexander Kropp (B-S)

Abschließend gilt es Dank zu sagen all den Helfern, Unterstützern und Sponsoren, die es ermöglichten in einem so wundervollen Rahmen zu feiern, allen voran dem Gastgeber Cbr Joachim Herrmann und dem Spender des edlen Gerstensaftes Cbr Georg Schneider (Rup).

Mitgliedsverbindungen:

CV: Aenania · Agilolfia · Burgundia · Moenania · Radaspona · Rheno-Franconia  · Trifels · Tuiskonia · Vandalia · Vindelicia

KV: Albertia · Alemannia · Erwinia · Ottonia