Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.